Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. LEISTUNGSVEREINBARUNG

1.1. Die Leistung von „Die Hochzeitsplaner“ beinhaltet konkret die Planung, Organisation und Koordination der Hochzeit des Brautpaares so wie im gemeinsam erstellten Ablaufplan und in der Kostenaufstellung vereinbart sowie die Betreuung des Brautpaares und dessen Hochzeitsgäste am genannten Hochzeitstag.
1.2. Das Brautpaar erklärt sich damit einverstanden, dass „Die Hochzeitsplaner“ im Namen und auf Rechnung des Brautpaares jene Unternehmen beauftragt, die mündlich, schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden. Zwischen den beauftragten Unternehmen und „Die Hochzeitsplaner“ entsteht kein Vertragsverhältnis. „Die Hochzeitsplaner“ sind lediglich die Vermittler zwischen dem Brautpaar und den beauftragten Unternehmen.
1.3. Wird eine Vereinbarung zwischen einer der heiratenden Personen oder deren verlobter Person und „Die Hochzeitsplaner“ abgeschlossen, so gilt diese Vereinbarung sowohl für die beauftragende Person als auch für die verlobte Person, selbst wenn diese ohne Kenntnis bzw. Einverständnis der anderen Person getroffen wurde.
1.4. Per Vertragsunterzeichnung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gelesen und akzeptiert.

 

2. BERATUNGSHONORAR UND SONSTIGE LEISTUNGEN


2.1. Das Beratungshonorar wird bei Vertragsunterzeichnung festgelegt.

2.2. 50% des Beratungshonorars sind nach Auftragserteilung und Rechnungslegung, die restlichen 50% 1 Woche vor der Hochzeit zahlbar.
2.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 7% p.A. des noch fälligen Betrages verrechnet.

 

3. STORNOVEREINBARUNGEN

 

3.1. Stornierungen durch das Brautpaar (inkl. Abbrüche bereits begonnener Veranstaltungen) bedürfen jedenfalls der Schriftform.
3.2. Bei Stornierungen bis zwölf Wochen vor der Hochzeit wird eine Stornogebühr von 75%, ab zwölf Wochen vorher von 100% des Beratungshonorars verrechnet.
3.3. Alle Stornogebühren, die bei den von „Die Hochzeitsplaner“ im Namen und auf Rechnung des Brautpaares beauftragten Unternehmen anfallen, sind vom Brautpaar entsprechend der dort gültigen Stornobedingungen zu tragen.
3.4. „Die Hochzeitsplaner“ treten als Vermittler zwischen dem Brautpaar und den vereinbarten Vertragsunternehmen auf. Für Mängel, Vertragsbrüche oder Schäden, die dem Brautpaar durch die Vertragsunternehmen entstehen übernehmen „Die Hochzeitsplaner“ keine Haftung. Es können bei „Die Hochzeitsplaner“ keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.


4. VORZEITIGE AUFLÖSUNG


4.1. „Die Hochzeitsplaner“ sind berechtigt das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
a. die Ausführung der Leistung unmöglich wird oder das Brautpaar eine erforderliche behördliche Anmeldung oder Genehmigung der Veranstaltung nicht fristgerecht vorlegt oder die Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen und Auflagen aus Gründen außerhalb der Sphäre von „Die Hochzeitsplaner“ nicht sichergestellt ist;
b. das Brautpaar trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfristsetzung gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt (insb. bei Zahlungsverzug); eine Nachfrist von 14 Tagen ist jedenfalls angemessen, in dringenden Fällen auch eine kürzere Nachfrist;
c. die weitere Zusammenarbeit mit dem Brautpaar auf Grund eines gravierenden unkonstruktiven, ineffizienten, nicht-termingerechten oder sonst wie negativen Verhaltens trotz schriftlicher Aufforderung zur Abbestellung dieses Verhaltens unzumutbar wird.
4.2. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung gemäß Punkt 4.1. gilt Punkt 3 sinngemäß.


5. NUTZUNGSRECHT

5.1. Sämtliche Schutzrechte an von „Die Hochzeitsplaner“ erbrachten Leistungen inkl. erstellten Konzepten, Ideen, Präsentationsleistungen, Grafiken und Designs, stehen und verbleiben im Eigentum von „Die Hochzeitsplaner“. Sämtliches durch „Die Hochzeitsplaner“ zur verfügung gestelltes Know-How wird hiermit vertraglich geschützt und ist durch das Brautpaar vertraulich zu halten.
5.2. Durch Beauftragung von „Die Hochzeitsplaner“ mit der Durchführung einer Veranstaltung erwirbt das Brautpaar die Nutzungsbewilligung an dem in Punkt 5.1. bezeichneten Rechten von „Die Hochzeitsplaner“ ausschließlich für den einmaligen Zweck der konkret vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Eine darüber hinausgehende Verwertung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vorab-Zustimmung durch „Die Hochzeitsplaner“ zulässig.
5.3. Bei Beendigung des Vertrages sind „Die Hochzeitsplaner“ berechtigt, die Herausgabe geschützter Inhalte oder unwiderrufliche Löschung sämtlicher analoger oder digitaler Datenträger mit solchen Inhalten zu verlangen.

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